Archiv für den Tag: 7. Juni 2007

Keine besondere Dringlichkeit auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, wenn es hinsichtlich angemessener Unterkunftskosten um einen Unterschiedsbetrag von 100 Euro geht

Im Falle des vorbeugenden Erlasses einer einstweiligen Anordnung müssen dem Antragsteller erhebliche Nachteile drohen, die nur durch eine gerichtliche Eilentscheidung vermieden werden können. Bei einem nur sehr geringen Unterschiedsbetrag von mehr oder weniger Leistungen besteht aber kein erheblicher Nachteil. Erhöhte Unterkunftskosten sind gegebenenfalls gerechtfertigt, wenn die Wohnung behindertengerecht ist und in der Nähe des Pflegeheims des pflegebedürftigen Ehegatten liegt.

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.05.2007, L 5 B 356/07 AS ER

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Jurion

Unterstützung durch im Haushalt lebenden volljährigen Sohn kann nicht automatisch vorausgesetzt werden

Die Voraussetzungen der Regelung, dass Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, von dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, vor Eintritt von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzusetzen sind, sind nicht schon allein dadurch erfüllt, dass ein im selben Haushalt lebender volljähriger Sohn keine Sozialleistungen beantragt hat. Im Rahmen einer summarischen Prüfung führt dies zumindest nicht automatisch zum Anspruchsausschluss. Es müssen vielmehr konkrete Einzelheiten hierzu ermittelt worden sein.

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.05.2007, L 20 B 33/07 AY ER

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Jurion

Reicht das Leistungsvermögen für einfache Bürotätigkeiten aus, besteht kein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

Volle Erwerbsminderung ist nicht gegeben, wenn spontane Haltungsänderungen jederzeit möglich sein müssen, da die Verrichtung leichter Bürohilfstätigkeiten ohne schweres Tragen dies ermöglicht. Die Frage, ob ein geeigneter Arbeitsplatz auf dem Arbeitsmarkt zu erlangen ist, ist nicht Sache der Renten-, sondern der Arbeitslosenversicherung.

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2007, L 4 R 1819/06

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Jurion

Bei Verarmung und Notbedarf Rückübertragungsanspruch des Schenkers möglich

Stellt sich bei der Beantragung von Sozialhilfe heraus, dass der Antragsteller zuvor sein Grundstück an einen Dritten übertragen hatte, ist zu klären, ob ein Rückübertragungsanspruch des Schenkers besteht und das Grundstück noch zu seinem Vermögen gehört. Ein Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren bietet keinen Raum, solche schwierigen rechtlichen Fragen umfassend zu prüfen, so dass PKH zu gewähren ist.

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.05.2007, L 20 B 7/07 SO

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Jurion

Klage gegen Rückforderung überzahlter Leistungen der Grundsicherung hat aufschiebende Wirkung

Nach § 39 SGB-II haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt, der über Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende entscheidet, keine aufschiebende Wirkung. Soweit ein Bescheid eine Änderung der Leistung vornimmt, handelt es sich auch um eine Entscheidung über Leistungen der Grundsicherung. Soweit aber eine Erstattung überzahlter Leistungen der Grundsicherung gefordert wird, handelt es sich nicht um eine Leistung der Grundsicherung, sondern um eine Rückleistung. Denn nur im ersteren Fall geht es unmittelbar um die Sozialleistung. Bei der Rückforderung ändert sich die rechtliche Zuordnung von einer Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in einen Bereicherungsanspruch.

Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 15.05.2007, L 11 B 30/07 AS ER

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Jurion