Archiv für den Monat: Juli 2007

Staat muss Hartz-IV-Empfänger höhere Heizkosten zahlen

Wenn der Staat einem Langzeitarbeitslosen eine größere Wohnung als vorgesehen zugesteht, muss er auch die entsprechend höheren Heizkosten übernehmen. Die Behörden hatten einem allein lebenden 62-jährigen Hartz-IV-Empfänger in Krefeld wegen der niedrigen Miete erlaubt, in einer 55 Quadratmeter großen Wohnung zu bleiben, obwohl ihm nur 45 Quadratmeter zustehen. Die höheren Heizkosten wollten die Behörden dann aber nicht mehr zahlen. Das SG Düsseldorf entschied, wenn die Unterkunftskosten angemessen sind, müssen auch die Heizkosten übernommen werden.

SG Düsseldorf, vom 23.07.2007, Az. S 23 AS 119/06

Quelle:

Jurion und Sozialgerichtsbarkeit

Aktenvermerk über Hausbesuch auch bei Widerspruch zulässig

Sozialbehörden dürfen nach einem Hausbesuch auch dann einen Aktenvermerk anfertigen, wenn der Hilfeempfänger dem widerspricht. Es ist allein maßgebend, dass die Behörde den Hausbesuch und die Dokumentation der Ergebnisse für erforderlich hält, um den Sachverhalt zu ermitteln. In diesem Fall hat der Betroffene keinen Anspruch auf Löschung der relevanten Daten. Die Behörde hat die Ortsbesichtigung nicht willkürlich vorgenommen. Sie ist verpflichtet, alle für eine Entscheidung wesentlichen Tatsachen zu ermitteln. Selbstverständlich ist sie dabei nicht von der Zustimmung des Betroffenen abhängig und darf die dabei getroffenen Feststellungen auch dokumentieren.

SG Koblenz, Urteil vom 30.05.2007, S 2 AS 595/06

Quelle:

Jurion