Rechtfertigung der Aufforderung zur Vorlage von Kontoauszügen

Die Aufforderung, Kontoauszüge über mehrere Monate vorzulegen ist gerechtfertigt, wenn die geforderten Kontoauszüge Rückschlüsse auf das Vorliegen bzw. das Nichtvorliegen von Hilfebedürftigkeit ermöglichen und einen bestimmten Zeitraum umfassen. Dies gilt insbesondere, wenn sich der Leistungsempfänger weigert, seine Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit, insbesondere aber dem Verkauf eines von ihm verfassten Buches zu konkretisieren, wenn dieses Buch zeitnah bereits in zweiter Auflage erschienen ist.

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.02.2007, L 20 B 12/07 AS ER

Quellen:

Jurion und Sozialgerichtsbarkeit

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