Archiv für den Monat: Oktober 2006

Heizkostennachzahlungen bei Steigerung der Preise für Erdgas

In diesen Tagen wurde in vielen Zeitungen bekannt gegeben, dass die Energieversorger beabsichtigen, die Preise für Erdgas um bis zu 10% zu erhöhen.

In diesem Zusammenhang hat der Sozialticker nochmals darauf hingewiesen, dass die Arbeitsagenturen gemäss §22 Absatz 1 SGBII verpflichtet sind, diese Preissteigerungen bei den Heizkosten zu übernehmen sowie auch Heizkostennachzahlungen.

Eine Konkretisierung des Begriffes der Angemessenheit der Unterkunftskosten durch eine Rechtsverordnung des zuständigen Bundesministeriums nach § 27 Nr 1 SGB II ist bislang nicht erfolgt. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung ohne Einschränkung die Gerichte vornehmen (allgemeine Auffassung, etwa Berlit in LPK-SGB II, § 22 RdNr. 23; Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 RdNr. 39; abweichend ohne eine für den Senat nachvollziehbare Begründung Rothegel in Gagel, SGB III, § 22 SGB II RdNr. 19).

Gem. § 22 (1) S. 1 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.

Gefunden bei:www.sozialticker.com

Neues Urteil: Kindergeldzahlungen ist Einkommen

Die Kindergeldzahlungen werden als Einkommen berücksichtigt. Dies ergeht aus einem neuen Urteil des Bundessozialgerichtes. Das Gericht hat demnach das Kindergeld als Einkommen dem Sozialgesetzbuch (SGB) aus § 11 Abs.1 Satz 3 SGB II zugeordnet.

Danach ist das Kindergeld minderjähriger Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt wird, dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen. Die Kosten für das Fernstudium des Klägers seien nicht von seinem Einkommen als Fahrer und Betreuer im Behindertenfahrdienst abzusetzen. Nach § 11 Abs.2 Nr.5 SGB II seien die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben von diesem abzusetzen. Kosten für ein Fernstudium der Betriebswissenschaft seien keine Werbungskosten der Tätigkeit im Behindertenfahrdienst.

Die Kosten einer Garage zählen nicht zu den Angemessenen Kosten einer Unterkunft gemäß § 22 Abs. 1 SGBII. Nachzahlungsaufforderungen für Abwasser/Wasser sind vom Amt in voller Höhe, gemäß § 22 Abs. 1 SGBII zu übernehmen.
Kosten für den Kaminkehrer sind Kosten der Unterkunft und somit zu übernehmen.

(Bundessozialgericht B 7b AS 42/06 B 14.09.2006)

Gefunden bei: Hartz IV Info & Nachrichten. Aktuelle Hartz 4 Informationen

Haftung von Forenbetreibern (Urteil vom 07.06.06, Az.: I-15 U 21/06)

Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 07.06.06, Az.: I-15 U 21/06) hat ebenfalls eine Entscheidung zur Frage der Haftung des Forenbetreibers vorgelegt, die wie bereits die Entscheidung des OLG Hamburg, aufatmen lässt:

Dem Diensteanbieter obliegen gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 TDG keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind. Eine allgemeine Pflicht, die zahlreichen auf seinem Internetforum existierenden Diskussionsforen mit ihren in die Tausende gehenden Beiträgen auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte hin zu überwachen, würde den Forenbetreiber in technischer, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht überfordern und würde das Betreiben von Internetforen letztlich wegen der sich aus der Überwachungspflicht ergebenden Haftungsrisiken unmöglich machen.

Gefunden bei domianblog und aufrecht.de