Archiv für den Tag: 10. Mai 2007

Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft setzt keine Beziehung als Liebespaar voraus

Nach den tatbestandlichen Voraussetzungen der Vermutungsregelung des § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II ist für die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft keine Liebesbeziehung der Zusammenlebenden erforderlich. Es spricht u.a. für eine Bedarfsgemeinschaft, wenn die Lebensabläufe der Leistungsempfänger seit einem Jahrzehnt eng miteinander verbunden sind und dies sowohl das Wohnen als auch Beruf und Familie betrifft.

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.04.2007, L 7 B 69/07 AS ER

Quellen:

Jurion und Sozialgerichtsbarkeit

Besichtigung einer nach sozialhilferechtlichen Kriterien zu großen Wohnung im Dunkeln begründet keine unausweichlich hohen Wohnkosten

Eine Wohnung ist nicht als sozialhilferechtlich angemessen anzuerkennen, wenn die Mieterin spätestens bei Abschluss des Mietvertrages hätte erkennen müssen, dass es sich um eine besonders große und teure Wohnung handelt, keine vorherige Zustimmung der Behörde eingeholt und keine Gründe für die Unausweichlichkeit dargelegt hat. Eine regelmäßige zweckgebundene Zahlung zur Begleichung von Mietschulden ist ebenso wie Wohngeld als Einkommen zu bewerten.

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2007, L 20 B 4/07 SO ER

Quellen:

Jurion und Sozialgerichtsbarkeit

Überbrückungsgeld ist auch dann auf Bedarf anzurechnen, wenn es bereits für Bedienung von Außenständen genutzt wurde

Auch das Überbrückungsgeld stellt Einkommen im Sinne des SGB-II dar. Im Hinblick auf eine Anrechnung kommt es nicht darauf an, ob Einkommen der Bedarfsdeckung eines Hilfebedürftigen während eines bestimmten Zeitraums dienen soll. Voraussetzung für den Einsatz von Einkommen und Vermögen ist vielmehr deren bedarfsbezogene Verwendungsmöglichkeit. Maßgeblich ist, ob der Lebensunterhalt in dem Zeitraum gedeckt ist, für den Leistungen beansprucht werden. Die Berücksichtigung von Schulden zugunsten eines Hilfebedürftigen würde dazu führen, dass die öffentliche Hand im Wege der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mit Steuermitteln zur Tilgung individueller Verbindlichkeiten beitragen würde.

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.03.2007, L 1 AS 19/06

Quellen:

Jurion und Sozialgerichtsbarkeit

ALG II ist verfassungsgemäß und gewährleistet auch soziokulturelles Existenzminimum

Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken bestehen gegen die gesetzlich festgeschriebene Höhe der Regelleistungen nicht. Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst schon nach dem Gesetzeswortlaut „in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben“. Die vom Gesetzgeber gewählte Art der Bedarfsermittlung und deren Ergebnis sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dem Lohnabstandsgebot kommt maßgebliche Bedeutung zu. Auch wenn der Leistungsempfänger zuvor Alhi bezogen hat, kann er sich nicht auf die Eigentumsgarantie berufen, da Alhi eine aus Steuermitteln finanzierte Fürsorgeleistung war.

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.03.2007, L 12 AS 2/06

Quellen:

Jurion und Sozialgerichtsbarkeit

Kein Einstiegsgeld vom Staat für Drogenzubehörhandel

Ein Langzeitarbeitsloser kann nicht die Weitergewährung von Einstiegsgeld zur Überwindung seiner Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beanspruchen, wenn er einen Online-Handel mit Zubehör zum Drogenanbau und anderen in der Cannabis-Szene gebräuchlichen Produkten betreibt.

SG Dortmund, Urteil vom 28.03.2007, S 22 AS 32/06

Quellen:

Jurion und Sozialgerichtsbarkeit