Steuererstattung stellt teilweise bedürftigkeitsausschließendes Einkommen i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II dar

Steuererstattung stellt teilweise bedürftigkeitsausschließendes Einkommen i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II dar.

SG Aachen, Urteil vom 18.07.2006, Az. S 11 AS 58/06

Tenor:

Die teilweise Aufhebung eines Bewilligungsbescheides über ALG II wegen einer an den Leistungsempfänger gewährten Einkommenssteuererstattung ist rechtmäßig. Die Einkommenssteuererstattung ist nicht als Vermögen nach § 12 SGB II, sondern als teilweise bedürftigkeitsausschließendes Einkommen i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II zu berücksichtigen. Dieser Einordnung steht nicht entgegen, dass sich in der zur Auszahlung gebrachten Steuererstattung eine bereits vorher bestehende Rechtsposition realisiert.

(Zu: § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II , § 12 SGB II , § 48 Abs. 1 S. 1 SGB X , § 54 Abs. 2 S. 1 SGG )

Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.