Archiv für den Tag: 30. August 2006

Unterhaltspflicht für pflegebedürftige Eltern (Elternunterhalt)

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich heute erneut hinter erwachsene Kinder gestellt, deren Eltern die Kosten für ihren Heimaufenthalt nicht aus eigener Tasche bezahlen können. Nach einem Urteil (Urteil des XII. Zivilsenats vom 30.8.2006 – XII ZR 98/04 (pdf)) können die Kinder ein angemessenes Vermögen für die Altersvorsorge behalten und müssen dies nicht für den so genannten Elternunterhalt einsetzen.

In dem entschiedenen Fall konnte die Mutter die Kosten ihres Aufenthalts in einem Seniorenheim in Bayern nicht aus eigenen Einkünften decken. Die Sozialhilfe bezahlte den Heimaufenthalt, verlangte das Geld aber vom Sohn zurück. Von seinem laufenden Einkommen von monatlich 1.330,00 Euro netto konnte der Sohn nichts abzweigen. Allerdings hatte er 113.400 Euro gespart. Das Sozialamt verlangte, er solle dieses Geld für den Heimaufenthalt der Mutter herausgeben.

Quelle:Handakte WebLAWg, Tagesschau vom 30.8.2006 sowie der Pressemitteilung des BGH (Nr. 122/2006)