ALG-II-Empfänger hat Anspruch auf Geld für Gardinen

Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II hat nach einem Umzug unter Umständen Anspruch auf neue Gardinen. Können die Gardinen aus der früheren Wohnung nicht verwendet werden, ist die zuständige Arbeitsgemeinschaft verpflichtet, die Kosten für eine Neuanschaffung zu übernehmen. Der Leistungsempfänger soll für den Kauf jedoch die günstigste Möglichkeit nutzen, dies kann auch eine Ersteigerung im Internet sein. Gardinen sind Teile der Erstausstattung einer Wohnung.

SG Münster, Beschluss vom 02.04.2007, Az. S 5 AS 55/07 ER

Quellen: jurion und Sozialgerichtsbarkeit

Ein Gedanke zu „ALG-II-Empfänger hat Anspruch auf Geld für Gardinen

  1. Hallo Uwe,

    danke für den tollen Tip. Dann weiß man für das nächste mal Bescheid. Noch ein kleiner Tipp von mir: Bei Gardinia kann man super günstig Gardinen kaufen.

    LG
    guinan

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