Auch geringe Fahrtkosten müssen Arbeitslosengeld II Empfängern erstattet werden

Das Bundessozialgericht in Kassel hat in dieser Woche erneut die Rechte von Hartz IV Empfängern gestärkt. Die bisherige Regelung der Ämter war es, Fahrtkosten unter 6,00 Euro nicht zu erstatten. Diese Regelung wurde bei den zuständigen Ämtern als Bagatellgrenze geführt. Ein Betroffener wurde von der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung Augsburg abgewiesen, der die Fahrtkosten in Höhe von 1,76 Euro zurück verlangte. Das Bayrische Landessozialgericht hatte dem Mann jedoch Recht gegeben und verwarf die Bagatellgrenze von sechs Euro. Aus diesem Grunde hatte das Landessozialgericht die Revision beim Bundessozialgericht zu gelassen, dass nun
ebenfalls die Rechte des Betroffenen stärkte. Die Übernahme der Reisekosten müssen nun vom Amt übernommen werden. Die Richter argumentierten, dass das Amt eine ermessensfehlerfreie Entscheidung hätte treffen müssen.

Der Kläger hatte vor Gericht argumentiert, dass dass ihm nach dem ALG II-Regelsatz nur 11,52 Euro am Tag zustünden und er davon 3,84 Euro für Lebensmittel ausgeben müsse. Da würde für Reisekosten kaum mehr etwas übrig bleiben.

Quellen:
Sozialrecht und gegen-hartz.de

2 Gedanken zu „Auch geringe Fahrtkosten müssen Arbeitslosengeld II Empfängern erstattet werden

  1. sehr interesssanter Bericht, super.
    Gilt das Gesetz auch BUNDESWEIT? oder kann es evtl. hier in Duisburg
    anders ausgelegt werden?

    Igor

  2. Ja, das GEsetz gilt Bundesweit, es ist ein Bundesgericht, das so entschied.

    Jedoch denke nicht, dass sich die Argen das so gefallen lassen,

    in diesem FAll werden sie das Recht beugen und verbiegen -wiedereinmal-, Dich durch drei Widersprüche und dann durch die Instanzen jagen, dass es nur so eine Freude sein wird. Wegen 2Euro50 Und dann müssen sie zahlen.

    Deutschland ist eben KEIN Rechtsstaat, sondern nur ein Rechtswegestaat. Recht bekommt somit, wer sich die Instanzen leisten kann. Kleiner Tip: einem HartzIV-Opfer kostet dies 10Euro.

    Aber hier in Rostock sagen die sich -wie überall- bevor wir 30.000 Hilfebedürftigen zu drei jährlichen Pflichtterminen hin und zurück je einen Euro geben, ergo 180.000 Euro, lehen wir einfach ab. Und die drei die sich durchklagen, da zahlen wir halt die 500Euro GEbühren bei Gericht für Anwalt, Verfahren etc. und dann die 7Euro jährlich…

    Schmarotzerschweine halt.

    Die auf dem Rücken der Ärmsten ihren Haushalt konsolidieren mögen.

    Faschisten sage ich. Und entweder Mitläufer, oder Überzeugungstäter, auf jeden fall aber Faschisten.

    Grüße, christliche

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