Wie schnell man über das Ziel hinausschießen kann, zeigt anschaulich die ARGE in Lübeck. Die dortigen Sozialamtskontrolleure werden nach einem Bericht des Grünen- Politikers Kolf Klinkel dazu angehalten, bei ihren Wohnungsbesichtigungen alles ganz genau zu protokollieren. Datenschützern dürften die Haare zu Berge stehen!
Danach müssten Mitarbeiter der städtischen ARGE während ihrer Kontrollen die gesamte Wohnungseinrichtung der Hilfeempfänger angeben. Zum Beispiel müsse in einem Fragebogen angekreuzt werden, ob im Bad/WC sich ein Spiegelschrank, eine Waschmaschine und ein Schrank befinden, Hygieneartikel (W) weiblich, Hygieneartikel (M) männlich, Rasierzeug und Kosmetika herumliegen und sich dort eine Zahnbürste (W) weiblich und eine Zahnbürste (M) männlich aufhalten. Auch ist anzukreuzen, ob sie einen Geschirrspüler, eine Spüle, eine Kaffeemaschine, einen Toaster, oder eine Mikrowelle gefunden haben. (…)
Die städtischen ArbeitsamtfahnderInnen sind verpflichtet, Fußbodenbeläge zu untersuchen, die Schuhe und das Bettzeug zu zählen (dabei dürfen sie Helme nicht übersehen), eine Skizze der durchsuchten Wohnungen anzufertigen, sowie die Fotografien an den Wänden zu kontrollieren und ihrem Arbeitgeber verdächtige Abbildungen zu melden.
„kopfschüttelnd“ gefunden bei elbelaw.de