Kein Einstiegsgeld vom Staat für Drogenzubehörhandel

Ein Langzeitarbeitsloser kann nicht die Weitergewährung von Einstiegsgeld zur Überwindung seiner Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beanspruchen, wenn er einen Online-Handel mit Zubehör zum Drogenanbau und anderen in der Cannabis-Szene gebräuchlichen Produkten betreibt.

SG Dortmund, Urteil vom 28.03.2007, S 22 AS 32/06

Quellen:

Jurion und Sozialgerichtsbarkeit

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