2 Gedanken zu „Anti-Nazi-Symbole sind nicht strafbar

  1. Schade ist nur, dass der Kläger bis zum BGH gehen muße. Der langwierige Prozess, der die Betroffenen Energie, Zeit und Geld gekostet hat, wird hoffentlich eine höhere Sensibilität und Sachkenntnis bei Polizei und Justiz zur Folge haben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.