Laut Spiegel-Online hat der BGH heute entschieden, dass:
Die Verwendung durchgestrichener Hakenkreuze nicht strafbar ist, wenn die Distanzierung zum Nationalsozialismus eindeutig ist.
Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 3 StR 486/06
Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 36/2007
Quellen:
hen/ddp/AP/dpa/AP, BERLIN BLAWG und Spiegel-Online
Wäre ja auch wohl schöner, wenn dieses unsinnige Urteil aus Stuttgart nicht aufgehoben worden wäre.
Schade ist nur, dass der Kläger bis zum BGH gehen muße. Der langwierige Prozess, der die Betroffenen Energie, Zeit und Geld gekostet hat, wird hoffentlich eine höhere Sensibilität und Sachkenntnis bei Polizei und Justiz zur Folge haben.