2 Gedanken zu „Anti-Nazi-Symbole sind nicht strafbar

  1. Schade ist nur, dass der Kläger bis zum BGH gehen muße. Der langwierige Prozess, der die Betroffenen Energie, Zeit und Geld gekostet hat, wird hoffentlich eine höhere Sensibilität und Sachkenntnis bei Polizei und Justiz zur Folge haben.

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