Der 11b. Senat des Bundessozialgerichts beabsichtigt, am 23. November 2006 über sechs Revisionen aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Grund mündlicher Verhandlung zu entscheiden.
Unter Anderem:
B 11b AS 3/05 R – 1. C. Me.
2. M. Mü. ./. Job-Center Tempelhof-Schöneberg
Die Kläger, die seit vielen Jahren als bildende Künstler selbständig tätig sind, begehren von der beklagten Arbeitsgemeinschaft (Arge) als Leistung nach dem SGB II die Übernahme der Miet- und Heizungskosten für das von ihnen angemietete Atelier.
SG Berlin – S 55 AS 4609/05 –
LSG Berlin-Brandenburg – L 14 AS 1187/05 –
B 11b AS 1/06 R – S. ./. Grundsicherung für Arbeitsuchende im Landkreis Lörrach
Mit der vom LSG zugelassenen Revision rügt die Klägerin eine Verfassungswidrigkeit der Vorschriften des § 20 Abs 2 und Abs 3 SGB II sowie des § 11 SGB II. Entgegen der Ansicht des LSG klaffe hinsichtlich der Höhe der Regelsätze eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit.
Quelle: Bundessozialgericht