Was für ein Jahr…

Noch nie habe ich habe ich von einem Jahr so gerne Abschied genommen wie von 2016.
Peter Lustig, Johan Cruyff, Umberto Eco, Miriam Pielhau, Martina Servatius, Jana Thiel, Wolfram Siebeck, Michael Cimino, Elie Wiesel, Michel Rocard, Bud Spencer, Götz George, Jo Cox, Rudi Altig, Sascha Lewandowski, Muhammad Ali, Rupert Neudeck, Erika Berger, Peter Behrens, Uwe Friedrichsen, Billy Paul, Prince, Karl-Heinz von Hassel, Estelle Balet, Doris Roberts, Hendrikje Fitz, Hans-Dietrich Genscher, Roger Cicero, Guido Westerwelle, Roger Willemsen, Alan Rickman, David Bowie, Sante da Santis, Walter Scheel, Schimon Peres, Tamme Hanken, Manfred Krug, Oleg Popow, Leonard Cohen, Fidel Castro, Peter Hintze, Hildegard Hamm-Brücher, Zsa Zsa Gabor, George Michael, Carrie Fisher (Prinzessin Leia) und so viel mehr…sind nicht mehr da.
Die Entscheidung der Briten zum Brexit. Der Versuch eines Umsturzes in der Türkei und die Reaktion von Recep Tayyip Erdogan.
Syrien, im Allgemeinen und Aleppo im Besonderen, die unfassbare Menge an Menschen die flüchten müssen.
Während des ganzen Jahres rissen die Nachrichten von Anschlägen nicht ab. Terrororganisationen wie Taliban, Islamischer Staat, Boko Haram und viele mehr sorgten nahezu täglich für Gräuelmeldungen. Insbesondere sind mir die Anschläge in Nizza und auf den Weihnachtsmarkt in Berlin wohl unvergesslich in Erinnerung.
Pegida und AfD haben in Deutschland das politische Klima vergiftet. Die Folge: Die rechte Gewalt nahm drastisch zu. Die daraus resultierenden sprunghaft angestiegenen Anschläge gegen Asylunterkünfte und die Gewaltübergriffe gegen Flüchtlinge sind abstoßend widerwärtig und Ausdruck antizivilen Verhaltens.
Auch Donald Trump als das beste Beispiel von der Verdummung eines Landes. Ein absolut amoralischer Kerl, der mit Geld und Ignoranz protzt.
Aber auch einige lebensveränderte persönliche negative Ereignisse.
2016 Du warst wirklich ein beschissenes Jahr !!!! Hoffentlich warst du nicht nur die Ouvertüre für 2017.

ALG-II-Empfänger dürfen Wohnort frei wählen

Auch Empfängern von Arbeitslosengeld II muss ein Umzug in eine andere, teurere Stadt ermöglicht werden. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel und hob ein Urteil des Landessozialgerichts aus der Vorinstanz auf. Das zuständige Jobcenter sei bei einem Wohnortwechsel verpflichtet, die höheren Unterkunftskosten voll zu übernehmen, wenn diese laut Mietspiegel angemessen seien.

Eine Beschränkung der freien Wohnortwahl gelte nur innerhalb einer Kommune, urteilten die Richter. Dann würden die gesetzlichen Regelungen den Umzug von einer billigen in eine teurere Wohnung reglementieren. Die Arbeitslosen bekämen dann nur die ursprüngliche, kostengünstige Miete erstattet.

Das BSG gab damit einem 56-Jährigen Recht, der aus dem bayerischen Erlangen nach Berlin gezogen war und in der Hauptstadt monatlich höhere Mietkosten in Höhe von 107 Euro geltend gemacht hatte. Der Mann hatte Anfang 2008 in Berlin eine Unterkunft für 300 Euro gefunden – nachdem er in Erlangen nur rund 193 Euro gezahlt hatte. Das zuständige Jobcenter in Berlin wollte aber nur die bisherigen Kosten übernehmen, weil der Umzug weder zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt noch aus sozialen Gründen erforderlich gewesen sei. Konkrete Gründe für den Umzug, beispielsweise ein vorliegendes Jobangebot, gab es nicht.

Das Jobcenter wollte die vollen Unterkunftskosten nicht übernehmen und argumentierte, SGB II-Empfänger habe ohne Grund mit seinem Umzug höhere Unterkunftskosten verursacht. Er hätte sich eine Wohnung suchen können, die genauso billig wie in Bayern sei. Dies widerspreche den in der Verfassung geschützten Grundsatz der Freizügigkeit, so die Kasseler Richter.

Aktenzeichen B 4 AS 60/09 R