{"id":23,"date":"2006-11-08T00:19:01","date_gmt":"2006-11-07T23:19:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.uwekruppa.de\/blog\/?p=23"},"modified":"2006-11-08T00:19:01","modified_gmt":"2006-11-07T23:19:01","slug":"bundessozialgericht-richter-staerken-rechte-von-hartz-iv-empfaengern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.uwekruppa.de\/blog\/?p=23","title":{"rendered":"BUNDESSOZIALGERICHT &#8211; Richter st\u00e4rken Rechte von Hartz-IV-Empf\u00e4ngern"},"content":{"rendered":"<p><strong><em>In seiner ersten Sitzung zu den Hartz-IV-Gesetzen hat das Bundessozialgericht deutliche Kritik an Teilen der Reform ge\u00fcbt. Die Richter st\u00e4rkten die Rechte von Hartz-IV-Empf\u00e4ngern gegen\u00fcber den Beh\u00f6rden.<\/em><\/strong><\/p>\n<p>\nNach Ansicht des obersten deutschen Sozialgerichts seien Hilfen f\u00fcr getrennt lebende Arbeitslosengeld-II-Empf\u00e4nger &#8222;aus verfassungsrechtlichen Gr\u00fcnden erforderlich&#8220;. Zudem begrenzte das Bundessozialgericht (BSG) die M\u00f6glichkeiten der f\u00fcr die Leistungsgew\u00e4hrung zust\u00e4ndigen Arbeitsgemeinschaften, die Gelder f\u00fcr Miete und Nebenkosten zu dr\u00fccken. Auch Eigentumswohnungen sind k\u00fcnftig besser gesch\u00fctzt.<br \/>\nDie Hartz-IV-Reform trat Anfang 2005 in Kraft. F\u00fcr viele Arbeitslose ersetzt seitdem das Arbeitslosengeld II die Sozialhilfe. W\u00e4hrend Sozialhilfeempf\u00e4nger aber in besonderen Lebenslagen einen Zuschlag zum Regelsatz bekommen k\u00f6nnen, ist dies beim Arbeitslosengeld II nicht vorgesehen. Dagegen klagte vor dem BSG ein arbeitsloser und geschiedener Vater aus Duisburg. Er machte geltend, die die aus Arbeitsagentur und Kommune gebildete Arbeitsgemeinschaft m\u00fcsse f\u00fcr die Fahrt- und Verpflegungskosten aufkommen, die durch regelm\u00e4\u00dfige Besuche seiner beiden im niederrheinischen Rees bei der Mutter lebenden T\u00f6chter entstehen.<\/p>\n<p>\nDas BSG stimmte ihm unter Hinweis auf das Grundgesetz zu. Weil das Gesetz einen Zuschlag zum Regelsatz von monatlich 345 Euro nicht zulasse, m\u00fcsse in solchen F\u00e4llen eine &#8222;Bedarfsgemeinschaft auf Zeit&#8220; m\u00f6glich sein. Danach werden die minderj\u00e4hrigen Kinder f\u00fcr ihre Besuchstage dem Haushalt des Vaters zugerechnet. Vertreter verschiedener Arbeitsgemeinschaften verwiesen am Rande der Verhandlung auf den hohen Verwaltungsaufwand einer solchen Regelung. Der Gesetzgeber habe dies aber offenbar &#8222;so gewollt&#8220;, erkl\u00e4rten die Kasseler Richter. \u00dcber die weit h\u00f6heren Fahrtkosten soll nun das Sozialgericht Duisburg neu verhandeln.<\/p>\n<p>\n<strong>Arbeitsgemeinschaft bewilligte nur Teil der Miete<br \/><\/strong>Im zweiten Fall stritt eine arbeitslose Mutter mit vier Kindern aus Niedersachsen \u00fcber die Kosten ihrer Wohnung. Mit 580 Euro bewilligte die Arbeitsgemeinschaft nur einen Teil der Miete. Dabei st\u00fctzte sie sich auf die bundesweit einheitlichen Wohngeldtabellen. Doch das ist nicht zul\u00e4ssig, urteilte das BSG. Es folgte damit der fr\u00fcheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Sozialhilfe. Den Kommunen gaben die Kasseler Richter auf, eigene Ma\u00dfst\u00e4be f\u00fcr die Angemessenheit einer Wohnung zu entwickeln, die den \u00f6rtlichen Gegebenheiten besser entsprechen.<br \/>\nDabei m\u00fcsse nur &#8222;das Produkt&#8220; aus Gr\u00f6\u00dfe und Quadratmeterpreis stimmen, betonte das BSG. Es gab damit den Arbeitslosen einen gewissen Spielraum bei der Wohnungssuche. So k\u00f6nnen Arbeitslose beispielsweise auch eine Wohnung mit leicht gehobener Ausstattung w\u00e4hlen, wenn sie sich daf\u00fcr bei der Gr\u00f6\u00dfe entsprechend einschr\u00e4nken. Weiter entschied das BSG, dass Arbeitslose in der Regel nicht in einen anderen Ort umziehen m\u00fcssen, um die Wohnungskosten zu senken.<\/p>\n<p>\nMit einem dritten Urteil schlie\u00dflich erschwerte das BSG den Zugriff der Arbeitsgemeinschaften auf Eigentumswohnungen und H\u00e4user. Danach ist f\u00fcr ein oder zwei Personen eine Eigentumswohnung von 80 und ein Eigenheim von 90 Quadratmetern als &#8222;Schonverm\u00f6gen&#8220; gesch\u00fctzt und muss von den Arbeitslosen deshalb nicht verkauft werden. F\u00fcr jede weitere Person kommen 20 Quadratmeter hinzu.<br \/>\n(Az: B 7b AS 14\/06 R, B 7b AS 18\/06 R und B 7b AS 2\/05 R)<\/p>\n<p>\nQuelle: <a title=\"Spiegel-Online\" href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/wirtschaft\/0,1518,447066,00.html\">Spiegel-Online vom 07.11.2004 <\/a> und <a title=\"Bundessozialgericht\" href=\"http:\/\/www.bundessozialgericht.de\/\">Bundessozialgericht <\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In seiner ersten Sitzung zu den Hartz-IV-Gesetzen hat das Bundessozialgericht deutliche Kritik an Teilen der Reform ge\u00fcbt. Die Richter st\u00e4rkten die Rechte von Hartz-IV-Empf\u00e4ngern gegen\u00fcber den Beh\u00f6rden. 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